BMF - Schreiben vom 25.09.1992 (S 2288) - DRsp Nr. 2008/80198
BMF, Schreiben vom 25.09.1992 - Aktenzeichen S 2288
DRsp Nr. 2008/80198
Kinderbetreuungskosten (§ 33c EStG)
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10. April 1992 - III R 184/90 -(BStBl II S. 814) entschieden, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile (§ 33c Abs. 1EStG) nicht um die zumutbare Belastung i.S. des § 33 Abs. 1 und Abs. 3EStG zu kürzen sind. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieses Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.