Der BFH hat mit der im BStBl veröffentlichten Entscheidung v. 16. 7. 1997 (BStBl II S.
In Zusammenhang damit ist gefragt worden, ob das Merkmal der „Zusammenballung von Einkünften” als Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auch dann erfüllt ist, wenn im Einzelfall Gehalt und Entschädigung im Jahr der Vertragsauflösung insgesamt den Betrag eines früheren Jahresgehalts nicht übersteigen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird dazu folgende Auffassung vertreten:
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