BMF - Schreiben vom 26.01.2010
IV C 6 - S 2176/07/10005

BMF - Schreiben vom 26.01.2010 (IV C 6 - S 2176/07/10005) - DRsp Nr. 2010/80079

BMF, Schreiben vom 26.01.2010 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2176/07/10005

DRsp Nr. 2010/80079

Betriebliche Altersversorgung; Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bei Erbringung der Versorgungsleistungen durch externe Versorgungsträger im sog. Umlageverfahren; Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 5. April 2006 ( BStBl II S. 688) und vom 8. Oktober 2008 (BStBl 2010 II S. …)

Mit Urteilen vom 5. April 2006 und 8. Oktober 2008 (a. a. O.) hat der BFH entschieden, dass für eine Pensionszusage eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden kann, wenn der versorgungsverpflichtete Arbeitgeber Mitglied einer Versorgungskasse ist und die Versorgungsleistungen von dieser Versorgungskasse im sog. Umlageverfahren erbracht werden. Diesen Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde:

  • Der Arbeitgeber erteilt eine Pensionszusage nach § 6a EStG,

  • er ist gleichzeitig Mitglied einer Versorgungskasse,

  • er leistet Umlagezahlungen an diese Versorgungskasse,

  • die Umlagen dienen der Finanzierung der Versorgungslasten aller in der Solidargemeinschaft zusammengeschlossenen Arbeitgeber und können weder den einzelnen Versorgungsverpflichtungen noch den jeweiligen Mitgliedern zugerechnet werden,

  • die späteren Versorgungsleistungen werden unmittelbar von der Versorgungskasse an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt und