Das BdF veröffentlicht als Anlage einen Abdruck des Merkblatts 3 des Bundesfinanzministeriums mit Informationen über die Zusammenfassende Meldung.
Seit dem 1. Januar 1993 ist der Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaften, kurz als EG-Binnenmarkt bezeichnet, Wirklichkeit. Steuerliche Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaften gehören seit diesem Tag der Vergangenheit an. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen und politischen Einheit Europas ist getan.
Das Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ist nunmehr ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum. Davon profitiert insbesondere der grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Handel, der nicht länger mit steuerlichen Grenzformalitäten belastet ist. Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handel als Lieferanten teilnehmen, müssen für umsatzsteuerliche Zwecke lediglich bestimmte Mindestdaten über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen in Zusammenfassenden Meldungen melden. Dies ist erforderlich, um auch weiterhin eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen und damit neben dem Steueraufkommen auch die Wettbewerbsgleichheit für die beteiligten Unternehmer zu sichern.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|