Mit der Konsultationsvereinbarung vom 13. August 2010 wurden die Verständigungs- bzw. Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999, vom 3. März 2000 und vom 21/27. März 2006 ersetzt. Sie ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden:
zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000
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