Das indonesische Finanzministerium hat durch Rundschreiben Nr. SE-08/PJ 35/1993 vom 11. März 1993 und Nr. SE-22/PJ 35/1993 vom 31. August 1993 Verfahrensvorschriften nebst Vordrucken zur Entlastung von Quellensteuern aufgrund von
Befreiung von der indonesischen Steuer oder
Ermäßigung der indonesischen Steuer auf den im
Die Anträge sind unter Verwendung der dem Rundschreiben vom 31. August 1993 beigefügten vereinfachten Mustervordrucke (Anlagen 1 und 2) an den Leiter des jeweils zuständigen indonesischen Finanzamts zu richten.
Anlage I ist zu verwenden,
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