Nach dem o. a. EuGH-Urt. v. 4. 1. 1995 hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er einheitliche Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch (privat) verwendet werden, ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuordnet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung derartiger Gegenstände folgendes:
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|