Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das Pilotverfahren „Elektronischer Steuererklärungs-Datenaustausch” zwischen der DATEV e.G. und den Finanzverwaltungen der am Pilotverfahren teilnehmenden Länder folgendes:
(1) Zwischen der DATEV e.G. und den Finanzverwaltungen der am Pilotverfahren teilnehmenden Länder findet ein Feldversuch „Elektronischer Steuererklärungs-Datenaustausch” statt; dabei werden zusätzlich zur Steuererklärung bzw. zum Steuerbescheid Daten auf elektronischem Wege ausgetauscht.
(2) Der Feldversuch endet 18 Monate, nachdem eine Übermittlung von Steuererklärungs- und Bescheiddaten der Steuerarten ESt, GewSt und USt mit dem von der Steuerverwaltung entwickelten Modulverfahren „ELSTER” möglich ist, frühestens am 31. Dezember 2001.
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