Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) Abschn. 190b UStR um eine dem BMF-Schreiben vom 9.1.1996 (
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