Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung spanischer Personengesellschaften folgendes:
Personengesellschaften spanischen Rechts (Sociedades Regulares Colectivas - S.R.C., Sociedades en Commandita - S.C.) sind nach Artikel
1. Spanische Personengesellschaften sind für Zwecke des
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