BMF - Schreiben vom 28.06.2024
IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009

BMF - Schreiben vom 28.06.2024 (IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009) - DRsp Nr. 2024/80266

BMF, Schreiben vom 28.06.2024 - Aktenzeichen IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009

DRsp Nr. 2024/80266

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Durch das BMF-Schreiben vom 6. November 2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001, DOK 2019/0891800 - (BStBl 2019 I S. 1010) wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Absatz 1 Abgabenordnung (AO) nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Mitteilung von Kassen(-systemen)

Das Mitteilungsverfahren steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.

Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.