Es wurde um Prüfung gebeten, wie die Tätigkeit eines Zahnarztes umsatzsteuerlich zu behandeln ist, der Zahnfüllungen computergesteuert nach dem sog. CEREC-Verfahren vornimmt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF hierzu folgende Auffassung:
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