Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zu einigen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen der Trägerunternehmen an Unterstützungskassen wie folgt Stellung:
Aufwendungen, die einem Trägerunternehmen bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse für seine AN entstehen (z. B. Kosten eines Rechtsgutachtens), stellen Betriebsausgaben dar. Sie sind nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzuziehen. Entsprechendes gilt, soweit dem Trägerunternehmen Aufwendungen dadurch entstehen, daß von einem bestehenden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg Unterstützungskasse gewechselt werden soll.
Bedient sich das Trägerunternehmen bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung einer Unterstützungskasse, so gilt für die steuerliche Behandlung der hierbei anfallenden Kosten folgendes:
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