Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem geleistet werden. Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen, die bis zum erfolgen, zu erfüllen sind.
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