Im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Wohnungsbau-Prämienverfahrens für Bausparfälle haben sich Fragen zum Auszahlungsverfahren sofort fälliger Prämien und zur Zuständigkeit für die Rückforderung von Prämien ergeben.
Bei der Frage zum Auszahlungsverfahren geht es um Prämienfälle der Sparjahre vor 1996, bei denen die Wohnungsbauprämie mit der Festsetzung sofort fällig wird. Dies ist der Fall bei Prämien auf Bausparverträge, die vor dem 1. Januar 1992 abgeschlossen wurden, aber auch bei Verträgen späteren Datums, wenn bei Weiterleitung des Prämienantrags die Sperrfrist schon abgelaufen oder der Bausparvertrag bereits zugeteilt oder über den Bausparvertrag unschädlich verfügt ist.
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