Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 30. März 1990 (BGBl 1990 I S.
eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, und
eine Vermutung für die Steuerpflicht besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Kunden berechnet wird.
Diese Vermutungen, die nicht für die stets steuerfreien Lieferungen von Wertpapieren gelten, sind jedoch widerlegbar.
Der Versand von Aktionärsmitteilungen, Zwischenberichten und Fondsberichten an die Kunden ist dem steuerpflichtigen Bereich der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren zuzurechnen. Soweit diese Leistungen bisher als steuerfrei behandelt worden sind, wird dies für die vor dem 1. Juli 1993 erbrachten Umsätze jedoch nicht beanstandet.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|