Für den Ansatz des Dotationskapitals von inländischen Betriebsstätten (Zweigstellen) ausländischer Kreditinstitute gilt folgendes:
1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die inländische Betriebsstätte eines Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Dotationskapital ansetzt, das nicht geringer ist als das aus der nachfolgenden Tabelle abgeleitete Dotationskapital.
Bilanzsumme | Dotationskapital |
0 bis 100 Mio. DM | 2 Mio. DM |
ab 100 Mio. bis 500 Mio. DM | 2 % der Bilanzsumme |
ab 500 Mio. bis 1 Mrd. DM | 10 Mio. DM |
ab 1 Mrd. bis 2 Mrd. DM | 1 % der Bilanzsumme |
ab 2 Mrd. DM bis 5 Mrd. DM | 1 % von 2 Mrd. DM, zusätzlich 0,5 % auf den erhöhten Betrag |
ab 5 Mrd. DM | 1 % von 2 Mrd. DM, zusätzlich 0,5 % von 3 Mrd. DM und zusätzlich 0,25 % auf den 5 Mrd. DM übersteigenden Betrag |
2. Für die Bilanzsumme ist auf den Jahresabschluß des vorangegangenen Wj abzustellen.
Zur Vermeidung von Zufallswerten ist aber die durchschnittliche Bilanzsumme der letzten 12 BISTA-Meldungen des vorangegangenen Wj zu errechnen. Weicht diese um mehr als 20 % vom Schlußbilanzwert nach oben ab, ist die Durchschnittsbilanzsumme des vorangegangenen Wj für die Bemessung des Dotationskapitals maßgebend.
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