Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Regelung zu §
„Zu § 37 - Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Inhaltsverzeichnis
1. | Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1) |
2. | Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 |
2.1 | Rückforderungsanspruch des Finanzamts |
2.2 | Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen |
2.2.1 | Allgemeines |
2.2.2 | Erstattungsanspruch bei Gesamtschuldnern |
2.3 | Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer |
§ 37 Abs. 1 enthält eine abschließende Aufzählung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Ansprüche aus Strafen und Geldbußen gehören nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|