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Für die Entgegennahme und Beantwortung der Einzelauskunftsersuchen anderer EG-Mitgliedstaaten ist das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - zuständig. Die erforderlichen Ermittlungen werden von den Hauptzollämtern durchgeführt (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 d FVG).
Soweit es um Einzelauskunftsersuchen der deutschen Finanzbehörden geht, wurde auf Gemeinschaftsebene das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - als die Behörde benannt, die an die anderen EG-Mitgliedstaaten Einzelauskunftsersuchen richtet (Art. 5 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 218/92).
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