Mit Urteil vom 7. Februar 2013,
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Absätze 11 und 12 in Abschnitt 4.14.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010 (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2014 - IV D 3 -
„(11) Eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 1 UStG üben z. B. aus:
Dental-Hygienikerinnen und Dental-Hygieniker im Auftrag eines Zahnarztes (vgl. BFH-Urteil vom 12. 10. 2004,
Diätassistentinnen und Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG -);
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|