Zur Frage der Grundsteuerpflicht von Grundstücken der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen, bittet der FinMin unter Hinweis auf das BFH-Urt. v. 23.10.1996 - I R 1 - 2/94 - (BStBl 1997 II S. 139) folgende Auffassung zu vertreten:
Die Abfallentsorgung durch Gemeinden und Gemeindeverbände stellt - wie bisher - eine hoheitliche Tätigkeit dar. Die von den Kommunen betriebenen Deponien sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG als steuerbefreit anzusehen. Von der Befreiung auszunehmen sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die der Abfallverwertung - speziell der Kompostierung - dienen oder die zur Erfüllung der Entsorgungsaufgabe privaten Betreibern überlassen werden.
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