Mit Urteil vom 18. April 2012 -
Das BFH-Urteil vom 18. April 2012 -
Die allgemeinen Anzeigepflichten gemäß §§ 18 bis 20 GrEStG bleiben unberührt. Grundstücksbezogene Angaben sind nach gesetzlicher Vorgabe (§ 20 Absatz 1 Nr. 2 und 3 GrEStG) unverzichtbarer Bestandteil der Anzeige.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder und wird als gleich lautender Ländererlass im Bundessteuerblatt 2013 I auf S. 1277 veröffentlicht.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|