Das Bundesverfassungsgericht hat die unter dem Az.
Sofern Rechtsbehelfsverfahren derzeit im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen, sind diese wieder aufzugreifen und abschließend zu bearbeiten.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten und den Erlass in geeigneter Form in die Grunderwerbsteuer-Kartei aufzunehmen.
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