Die bundesweite Erörterung der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene aufgrund der BFH-Urteile vom 02.12.1997 (VIII R 15/96, BFH/NV 1998 S. 781, VIII R 42/96, BFH/NV 1998 S. 783 und , BFH/NV 1998 S. ) ist noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom 02.12.1997 - - (BFH/NV 1998 S. ) hat der BFH entgegen der Auffassung im Erlass vom 10.03.1992 Az.: entschieden, dass eine bis einschließlich 31.12.1985 in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum 31.12.1986 nicht gewinnerhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum 31.12.1986 nicht gefordert werden kann.