Für die gemäß §
Kommen die ausländischen Versicherer ihrer Zahlungspflicht nicht nach, ist zu beachten, dass inzwischen „Steuern auf Versicherungsprämien” in die EG-Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2001/44/EWG) einbezogen worden sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Ergänzung der Beitreibungsrichtlinie mit der Neufassung des
Die Grundsätze, die bei der zwischenstaatlichen Amtshilfe bezüglich der Steuererhebung zu beachten sind, ergeben sich aus dem hierzu ergangenen Merkblatt (vgl. BMF-Schreiben vom 19. Januar 2004 - IV B 4 - S 1320 - 1/04).
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