Der letzte Satz des „Merkblatts zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger” wird durch den nachfolgenden Text ersetzt:
„In Zweifelsfällen und bei Fragen zum Verständnis des Merkblatts ist auf den Erlass vom 11. Oktober 1993 -
Eine entsprechende Neufassung des Merkblatts ist als Anlage beigefügt.
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist
grundsätzlich steuerfrei,
steuerpflichtig, wenn
ein Standort im Inland begründet wird,
eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht ausnahmsweise nach einem
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn
die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z.B. Werkstattfahrt),
sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,
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