In Teilen Baden-Württembergs sind beträchtliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit entstanden.
Die damit verbundenen Ernteeinbußen werden bei vielen Landwirten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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