Es ist gefragt worden, ob der Tatbestand eines Verstoßes gegen die Entnahmebegrenzung nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei folgendem Sachverhalt erfüllt ist:
Gesellschafter einer PersGes haben zunächst ihre Beteiligungen einschließlich des Sonderbetriebsvermögens schenkweise übertragen. Der Erwerb wurde nach § 13a ErbStG entlastet. Später soll die PersGes in eine KapGes umgewandelt werden, wobei das Sonderbetriebsvermögen nicht mit eingebracht werden soll.
Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust im Zusammenhang mit der Entnahmebegrenzung sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen (R 65 Abs. 1 Satz 4 ErbStR). Da bei der Einbringung zurückbehaltene WG - auch solche des Sonderbetriebsvermögens - ertragsteuerlich als entnommen zu behandeln sind (vgl. Tz. 20.10 des BMF-Schreibens v. 25.3.1998, BStBl I S.
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