Durch die Unwetter im Juli und August 2013 sind insbesondere in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, im Ostalbkreis, im oberschwäbischen Raum und in der Rhein-Neckar Region beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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