Landräte und hauptamtliche Bürgermeister erhalten nach §§ 7 und 8 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (LKomBesG) vom 9. November 2010 (GBl. 2010 S. 793) [bis 31. Dezember 2010: §§
Für die steuerliche Behandlung dieser Dienstaufwandsentschädigungen gilt Folgendes:
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