Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 12. Oktober 2006 - II R 79/05 -(BStBl 2007 II, S. 409) entschieden, dass nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sind. Der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steht danach nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Grundstücksübergang fingiert, während der Schenkungsteuer die freigebige Zuwendung der Gesellschaftsanteile an die Erwerber unterliegt. Denn Zweck des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist, die doppelte Belastung eines Lebensvorgangs - trotz unterschiedlicher rechtstechnischer Anknüpfungspunkte - mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits zu vermeiden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder führt diese Rechtsprechung zu folgenden Erlassänderungen: