Nach Nr. 2 Buchstabe b des Bezugserlasses kommt eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den Fällen in Betracht, in denen
die fehlerhafte (ursprüngliche) Besteuerung der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw der Herstellerkonzeption (z.B. bei Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) entsprach, für das Finanzamt aber zunächst nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Fahrzeug nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien kraftfahrzeugsteuerlich um einen Pkw handelt und
die fehlerhafte Steuerfestsetzung nach 1993 ergangen ist.
Diese Sachbehandlung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 1998,BStBl 1998 II S. 579 und vom 2. Februar 1999, BFH/NV 1999 S.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|