Italien hat durch das Gesetzesdekret Nr. 262 vom 3. Oktober 2006 (Gazzetta Ufficiale vom 3. Oktober 2006) und das Gesetzesdekret Nr. 292 vom 24. November 2006 (Gazzetta Ufficiale vom 28. November 2006) die Erbschaftsteuer zum 3. Oktober 2006 und die Schenkungsteuer zum 1. Januar 2007 wieder eingeführt.
Zusätzlich werden unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis beim unentgeltlichen Erwerb von Immobilien ebenso wie beim entgeltlichen Erwerb eine Hypothekarsteuer von 2 % und eine Katastersteuer von 1 % des Katasterwertes erhoben. Diese betragen bei Immobilien, die für den Erwerber als Erstwohnsitz infrage kommen, pauschal jeweils 168 €.
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