Erlass vom 8. August 1997 - 3-S 233.3 / 19 -
In dem Bezugserlass wurde geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (
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