Für die steuerliche Behandlung von Vergütungen, die Bedienstete für eine auf Vorschlag oder Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ eines Unternehmens erhalten haben, gilt - auch hinsichtlich der Umsatzsteuer - Folgendes:
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Einkünfte der Bediensteten aus der Nebentätigkeit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesehen werden; sie sind im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|