Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Juli 2012, Az.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird an R E 10.8 Abs. 3 ErbStR 2011 nicht mehr festgehalten.
Der Erlass vom 18. Januar 2010, Az. 3 - 3810/28 (ErbSt-Kartei BW § 10 ErbStG Karte 26) ist insoweit überholt; die Regelungen der Tz. 1 bis 3 gelten weiterhin.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|