Die Frage, welchem Steuersatz die Nacherhebung/Korrekturbuchung des Versicherungsbeitrags bei Umsatzpolicen unterliegt, wenn der Voraus-/Mindestbeitrag in einem Zeitraum vor Steuersatzerhöhung fällig war (z.B. 2001), hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt beantwortet:
Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das
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