Mit der Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der
Die FZVuaÄndV tritt nach ihrem Artikel 7 Satz 1 hinsichtlich der Regelungen zur Einführung von Wechselkennzeichen am 1. Juli 2012 in Kraft.
Für die Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich durch die Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Auswirkungen, weil das verkehrsrechtliche Halten der Fahrzeuge als Steuergegenstand nicht berührt ist.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten und den Erlass in geeigneter Form in die Kraftfahrzeugsteuer-Kartei aufzunehmen.
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