Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland erbringt aufgrund der Verordnung über die Fürsorgeleistungen der Evangelischen Kirche in Deutschland für entsandte und beauftragte Personen im ökumenischen Auslandsdienst - Auslandsfürsorgeverordnung - (
Die Frage, ob die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 64 EStG anwendbar ist, stellt sich nur, wenn Arbeitnehmer einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wohnsitz im Ausland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegen. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG trifft dies nicht zu, wenn sie in ihrem Wohnsitzstaat in einem der unbeschränkten Steuerpflicht vergleichbaren Umfang zur Einkommensteuer herangezogen werden.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|