Die im o.g. BMF-Schreiben dargestellte Rechtsauffassung kann als bundeseinheitlich abgestimmt betrachtet werden.
Demnach sind die Bescheide über die Feststellung des vororganschaftlichen Verlustes der Organgesellschaft letztmals zum 31.12.2002 an den Organträger bekannt zu geben. Erstmals zum 31.12.2003 erfolgt eine Bekanntgabe nur noch an die Organgesellschaft.
Dieser Vorgehensweise steht auch nicht die Tatsache entgegen, dass ein Teil der Gewerbesteuerveranlagungen für 2003 bereits durchgeführt worden ist.
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