Bezüge, die den Hinterbliebenen eines verstorbenen Gesellschafters einer PersGes aufgrund des Gesellschaftsvertrages zustehen, unterliegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt (vgl. Erl. v. 4. 2. 1982 S 3802).
Der BFH hat mit Urt. v. 13. 12. 1989 -
Wegen der gegen das BFH-Urt. v. 13. 12. 1989 -
Das BVerfG hat mit Beschl. v. 5. 5. 1994 (BStBl II S.
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