Nach Mitteilung des BMF hat das Auswärtige Amt die Übersicht zur Gewährung von Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für diplomatische und konsularische Vertretungen sowie für deren Mitglieder, Vertreter und für das Geschäftspersonal aktualisiert. Im Folgenden veröffentlicht das FinMin diese aktualisierte Fassung der „Gegenseitigkeitsliste” (Stand: Juni 2004), die für Argentinien, Korea (Süd-) und Peru inhaltlich geändert worden ist. Die Liste wird vom BMF auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Befreiung von der Kfz-Steuer wird in folgendem Umfang gewährt:
Land | Dienst-Kfz | Diplomaten | VtP/dHP |
Ägypten | uneingeschränkt | uneingeschränkt | VTP: s. Diplomaten; dHP: nicht befreit |
Äthiopien | uneingeschränkt | uneingeschränkt | s. Diplomaten |
Afghanistan | uneingeschränkt | uneingeschränkt | s. Diplomaten |
Albanien | Anzahl der Kfz darf max. der halben Personalstärke entsprechen | Verheiratete: bis zu 2 Kfz; Kfz der Kinder zusätzlich befreit; Alleinstehende: 1 Kfz; jeweils 1 Motorrad | 1 Kfz; 1 Motorrad |
Algerien | uneingeschränkt | Verheiratete: bis zu 2 Kfz; Alleinstehende: 1 Kfz | nicht befreit |
Angola | uneingeschränkt | bis zu 2 Kfz | s. Diplomaten |
Argentinien | uneingeschränkt | bis zu 3 Kfz; Leiter der Vertretung bis zu 4 Kfz | s. Diplomaten |
Armenien | uneingeschränkt |
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