In Ergänzung des Bezugserlasses wird darauf hingewiesen, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 16. November 2004 (BStBl 2005 II S. 186) nicht auf selbstfahrende Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart übertragbar sind. Auf solche Fahrzeuge ist die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 8 Buchst. b KraftStG deshalb nicht anwendbar.
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