Nach dem Beschl. des BFH v. 12. 6. 1995
Das FMS v. 9. 5. 1994 wird daher im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ersatzlos aufgehoben.
Es wird gebeten, in allen offenen Fällen die GrESt festzusetzen und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erteilen.
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