FinMin Bayern - Erlass vom 14.01.1997
S 7179

FinMin Bayern - Erlass vom 14.01.1997 (S 7179) - DRsp Nr. 2008/91814

FinMin Bayern, Erlass vom 14.01.1997 - Aktenzeichen S 7179

DRsp Nr. 2008/91814

§ 4 Nr. 21 UStG Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als selbständiger Lehrer an Schulen und Hochschulen; hier: Unterrichtserteilung in staatlichen Einrichtungen; BMZ-Schreiben vom 27. Mai 1994 - 300 - P 3000 - 32/94 -

Das BdF wurde um Prüfung gebeten, ob externe Dozenten und Moderatoren, die im Rahmen von dienstlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für eine Behörde tätig werden, diese Tätigkeit umsatzsteuerfrei ausüben können. Mit Schreiben v. 30. 12. 1996 S 7179 hat das BdF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder zu dieser Anfrage folgende Auffassung vertreten:

„Eine staatliche Einrichtung, z. B. eine Behörde, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter durchführt, kann insoweit als allgemein- bzw. berufsbildende Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 UStG angesehen werden. Wirken bei den im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erbrachten Unterrichtsleistungen externe Dozenten mit, so kommt auch für diese Personen die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG in Betracht, wenn die nach Buchst. b dieser Vorschrift erforderliche Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, daß auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet wird,

  • entweder dem Dozenten (vgl. Abschn. 112a Abs. 1 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 UStR)