hier: FMS vom 26.11.2002 (Az. 32/33 - S 0177 - 022 - 50546/02)
Ich nehme auf das oben genannte FMS vom 26.11.2002 Bezug, in dem ich auf Bund-Länder-Ebene eine Verlängerung der Übergangfristen für die Gewährung der Steuervergünstigungen bei ihrer Art nach gemeinnützigen BgA vorgetragen habe. Gegen die Verlängerung der Übergangsfristen wurden keine Bedenken erhoben. Danach gilt Folgendes:
Übergangsfrist zur Gemeinnützigkeit von Mittelbeschaffungskörperschaften: Die mit BMF-Schreiben vom 13.11.2002 (Az.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|