Mit dem Bezugsschreiben ist zur Berücksichtigung der Arbeitslohnminderung aus der Neubewertung des von der BMW AG eingeräumten Werksangehörigenrabatts unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO in den Fällen zugelassen worden, in denen die Steuerfestsetzung durch die Rücknahme des Einspruchs nach Veröffentlichung des BFH-Urt. v. 4. 6. 1993, BStBl S. 687 bestandskräftig geworden ist.
Die Praxis hat gezeigt, daß von dieser Billigkeitsmaßnahme nicht alle Fälle erfaßt werden, in denen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ein Erlaß gerechtfertigt wäre.
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