Die den Begleitlehrern anläßlich des Schüleraustausches auf ihrer Auslandsreise entstehenden Aufwendungen sind im Rahmen der steuerlichen Reisekostenregelung Werbungskosten, auch wenn von der Schule die Begleitung nicht als Auslandsdienstreise i. S. des öffentlichen Reisekostenrechts angeordnet worden ist. Ferner sind die von den Begleitlehrern anläßlich des Gegenbesuchs einer ausländischen Schülergruppe übernommenen Auslagen Werbungskosten.
Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß nach Auffassung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder Aufwendungen, die Lehrern wegen der Aufnahme von Gastlehrern im eigenen Haushalt entstehen, zu den Kosten der Lebensführung gehören und deshalb gem. § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig sind.
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