FinMin Bayern - Erlass vom 30.12.2009
34 - S 3715 - 009 - 36659/09

FinMin Bayern - Erlass vom 30.12.2009 (34 - S 3715 - 009 - 36659/09) - DRsp Nr. 2010/80457

FinMin Bayern, Erlass vom 30.12.2009 - Aktenzeichen 34 - S 3715 - 009 - 36659/09

DRsp Nr. 2010/80457

Umsetzung der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Bewertung des Unternehmensvermögens

Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. Dezember 2008 wurde die Bewertung des Betriebsvermögens und von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften zum 1. Januar 2009 neu geregelt. Nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG erfolgt die Bewertung nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist. Aufgrund der vielfältigen Organisationsformen und Tätigkeitsbereiche der Unternehmen hat sich kein außersteuerliches Bewertungsverfahren herausgebildet, das für alle Unternehmen gleichermaßen anwendbar ist.

In der Anlage zu diesem Schreiben übersende ich einen Überblick über die in einzelnen Branchen gebräuchlichen Bewertungsverfahren mit der Bitte, diesen an die für die gesonderte Feststellung des Wertes des Betriebsvermögen bzw. der Anteile an der Kapitalgesellschaft zuständigen Betriebsstättenfinanzämter und die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen weiterzuleiten.

Anlage

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Referat 34

Überblick Branchenspezifische Bewertungsmethoden