FinMin Bayern - Erlass vom 30.12.2021
34/37 - S 3700 - 14/2

FinMin Bayern - Erlass vom 30.12.2021 (34/37 - S 3700 - 14/2) - DRsp Nr. 2022/80127

FinMin Bayern, Erlass vom 30.12.2021 - Aktenzeichen 34/37 - S 3700 - 14/2

DRsp Nr. 2022/80127

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 5 ErbStG der nach § 13a Absatz 1 ErbStG zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird.